Kaminplatte
Am bekanntesten und am weitesten verbreitet war die Kaminplatte. Sie befand sich an der rückseitigen Wand eines offenen Kamins und hatte im Wesentlichen zwei Aufgaben: zum einen
schützte sie die Wand vor den zerstörerischen Einwirkungen des Kaminfeuers, zum anderen speicherte sie die Wärme des Feuers und gab sie, auch nachdem das Feuer erloschen war, über Stunden hinweg
in den Raum ab.
Ofenplatte
Ofenplatten sind ehemalige Teile eines kastenförmigen Ofens, der aus mindestens drei gleich hohen, aber unterschiedlich breiten Platten bestand: einer Stirnplatte, zwei gleich breiten linken und
rechten Seitenplatten und je einer Boden-und Deckplatte, die so breit wie die Stirnplatte sind. Diese Platten bildeten einen rechteckigen Ofen, der auf der Außenseite Reliefs mit Darstellungen
unterschiedlicher Motive trug. Die Seitenplatten hatte einen unverzierten Mauerrand, mit dem sie in die Wand eingelassen waren. Die Befeuerung des Ofens erfolgte durch diese Wand vom benachbarten
Raum aus.
Der ganze Ofen ruhte auf Stützen aus Eisen, Steinen oder Mauerwerk. Der Rauch wurde durch den Rauchfang abgeleitet.
In Schlössern und herrschaftlichen Häusern sowie öffentlichen Gebäuden gab es auch Öfen, die aus mehr als fünf Platten, teilweise auch aus mehreren "Etagen" bestanden.
Takenplatte
Takenplatten standen ebenfalls wie Kaminplatten an der Rückseite des offenen Kamins. Hinter der Platte befand sich aber keine Mauer, sondern ein Durchbruch zum dahinter gelegenen Wohnraum. Sie
bildete dort die Rückwand eines Wandschranks. Das Motiv der Platte war, anders als bei der Kaminplatte, nicht dem offenen Feuer zugewandt, sondern vom Wohnraum aus sichtbar, wenn der sog.
Takenschrank geöffnet war. So wurde die Wärme des in der Küche befindlichen Feuers in die angrenzende Wohnstube geleitet. Im Takenschrank konnten auch Speisen warm gehalten werden. Diese Form der
Herdgussplatten war nur in einem begrenzten Gebiet verbreitet, welches etwa der heutigen Grenzregion Eifel - Saarland - Lothringen - Luxemburg entspricht.